AGB

Alter Lindenhof Gastronomie GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ABSCHLUSS DES BEWIRTUNGSVERTRAGES

Der Bewirtungsvertrag ist abgeschlossen, wenn das Veranstaltungsangebot der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH vom Besteller in einem ersten Schritt unterschrieben zurückgesandt wurde oder schriftlich (wobei eine E-Mail ausreicht) unter Bezugnahme auf das Angebot reserviert wurde und in einem zweiten Schritt durch die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Bei dem Veranstaltungsangebot („Schritt 1“) handelt es sich somit um eine sog. „invitatio ad offerendum“.

Die Reservierung von Räumen oder Flächen (d.h. Hauptrestaurant und/oder Biergarten und/oder Schänke und/oder Kegelbahn und/oder Veranstaltungsraum im Obergeschoss) begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser Räume oder Flächen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH.

2. LEISTUNGEN UND PREISE

Alle angegebenen Preise für die Leistungen der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH sind Inklusivpreise, d.h. die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und das Bedienungsgeld.

Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Bewirtungsvertrag ausgewiesen. Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH benötigt spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung eine schriftliche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Unterbleibt diese Mitteilung wird gemäß der Personenzahl des gebuchten Auftrages („Garantiezahl“) berechnet. In diesem Fall richtet sich die Vergütung für das Essen auch dann nach der Garantiezahl, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Wenn die Garantiezahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend. Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserstellung 4 Monate, so behält sich die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH das Recht vor, Preisänderungen (mit vorheriger Ankündigung) vorzunehmen.

Bei Veranstaltungen, die sich über 24:00 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 100,00€ je angefangener Stunde.

Musiker und Künstlergagen sind vom Besteller entweder direkt mit den betreffenden Personen (z.B. Disk-Jockey, Live-Band etc.) abzurechnen oder der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Besteller.

3. STORNIERUNGSFRISTEN UND RÜCKTRITT

Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen ist bis 12 Wochen vor der Veranstaltung möglich. 25% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl werden fällig bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor der Veranstaltung, 50% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl werden fällig bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung. Bei einer späteren Stornierung berechnet die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH 80% des gebuchten Auftrags.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH behält sich vor, mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 25% der Leistungen/Garantiezahl, mindestens aber 500 €, 2 Wochen vor der Veranstaltung zu verlangen. Der Restbetrag ist direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar oder per EC-Karte oder per Überweisung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc.

5. HAFTUNG

Der Besteller als Vertragspartner der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH haftet in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihnen beauftragte Dritte (z.B. Disk-Jockey, Live-Band etc.) verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Besteller, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Besteller überlassenen Räume berechtigt die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH für den Auftraggeber Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Bestellers; der Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Besteller auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH abzusprechen. Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH haftet für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände nur dann, wenn sie selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

6. BESONDERE HINWEISE

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Zustimmung der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH. In diesen Fällen kann ein Tellergeld bzw. ein Korkgeld erhoben werden. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen — ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Die Verwendung des Namens und/oder der Marke Alter Lindenhof Gastronomie GmbH für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen in den Räumen und den Flächen der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH.

Hat die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme. Der berechtigte Rücktritt der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. BETRIEBSEINSCHRÄNKUNGEN AUFGRUND VON HÖHERER GEWALT, EINSCHLIESSLICH DER COVID19-PANDEMIE

Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten – wie beispielsweise zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus – oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht von der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH zu vertreten sind) die Gaststätte in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen werden können, liegt keine von der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH zu vertretende Pflichtverletzung vor.

Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Für die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH entschädigungsfrei berechtigt, ihr Veranstaltungsangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf. Ist dies der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen.

Ist der Gastronomiebetrieb in Gänze untersagt, ist die Alter Lindenhof Gastronomie GmbH berechtigt, dem Gast einen alternativen Veranstaltungstermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform (wobei eine E-Mail ausreicht) kostenfrei zurückzutreten.

8. DATENVERARBEITUNG & DATENSCHUTZ

Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde hiermit ausdrücklich ein

9. ALLGEMEINES

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail erfüllt dieses Schriftformerfordernis.

Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften bei mehreren Bestellern diese gegenüber der Alter Lindenhof Gastronomie GmbH gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Bergisch Gladbach.

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